Wichtige Informationen für Gewerbebetriebe
In der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal vom 19.12.2012 (Fassung vom 1.6.2017) finden Sie die für Sie wichtigsten Regelungen unter § 24.
Sie möchten sich über die Abfallsatzung der Stadt Wuppertal informieren?
Bitte hier klicken (externer Link)- Die neue Gewerbeabfall-Verordnung (externer Link) ist zum 1. August 2017 in Kraft getreten und schreibt vor, dass jeder Gewerbebetrieb seine Abfälle in Wert- und Reststoffe trennt. Dies führt für den Abfallerzeuger zu erweiterten Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.
Bei den gewerblichen Siedlungsabfällen müssen die verschiedenen Sorten wie Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststoffe, Glas und Metalle erfasst werden. Dies gilt ebenfalls für sämtliche Bioabfälle, Holz und Textilien. Hier haben Sie die Pflicht dies entsprechend zu dokumentieren, da die zuständige Behörde eine Vorlage Ihrer Dokumentation verlangen kann. Deshalb sollte Ihre Dokumentation mit Lageplänen, Lichtbildern, Wiege- oder Lieferschein etc. belegbar sein.
Sehen Sie hier mehr dazu (externer Link).Wichtig für den Abfallerzeuger ist, eine Erklärung des Übernehmers vorweisen zu können, die die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur vorgeschriebenen Verwertung nachweist.
Sie möchten sich über Ihre Dokumentationspflichten näher informieren?
Dann klicken Sie bitte hier (externer Link)Für das entsprechende Word-Dokument bitte hier klicken (externer Link).
Mit der Entsorgung der Reststoffe, deren Mengen sich individuell errechnen (Pflichtvolumen), hat die Stadt Wuppertal die AWG beauftragt.
Zur Berechnung Ihres Pflichtvolumens- Selbstverständlich bietet die AWG den Gewerbebetrieben auch die umweltgerechte Entsorgung der Wertstoffe, wie z.B. Papier, Holz, Kunststoffe und Metalle an.