Drei Mülldetektive der AWG sind im Stadtgebiet unterwegs. Sie stellen Missstände fest, veranlassen die Entsorgung illegaler Müllkippen und liefern dem Ordnungsamt vor allem belastbare Fakten, um den oder die Verursacher bußgeldmäßig belangen zu können. „Die Beweissicherung – beispielsweise durch Fotos – ist dabei von zentraler Bedeutung“, sagt AWG-Geschäftsführer Martin Bickenbach und stellt klar: „Die Mülldetektive der AWG dürfen weder Verwarnungen aussprechen noch Bußgelder verhängen.“ Kann der Verursacher ermittelt werden, ist dafür dann das Ordnungsamt zuständig.
Der AWG-Geschäftsführer kennt die Problemfelder. Beispielsweise kommt es immer wieder vor, dass an den öffentlichen Standplätzen für Papier- und Glascontainer Müll aller Art einfach stapelweise neben die Container gestellt werden. Die AWG hat längst regelrechte Hotspots ausgemacht, wo trotz regelmäßiger Reinigung immer wieder illegal Müll abgeladen wird. Die Palette reicht von illegal entsorgtem Elektroschrott, durchwühlten Sperrmüllhaufen auf Gehwegen und Straßen, abgekippter Abfall oder ausgediente Autoreifen im Wald. Diese neuralgischen Plätze nimmt die AWG jetzt ins Visier – dank ihrer Mülldetektive auch an Wochenenden und in den Abendstunden. Ganz wichtig dabei: Sie sind stets mindestens zu zweit unterwegs: „Dieses Vier-Augen-Prinzip dient der Beweissicherung“, erklärt Martin Bickenbach.
Die Stellen für die Mülldetektive werden über das Jobcenter finanziert. Grundlage dafür ist das Teilhabechancengesetz. Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Wuppertaler Jobcenters: „Hier bietet sich gerade Langzeitarbeitslosen eine Perspektive.“ Befristet sind die Stellen zunächst auf fünf Jahre mit der Chance auf eine spätere Übernahme.
Weil die Mülldetektive eine wichtige Hilfe im Kampf gegen illegale Müllentsorgung sind, ist Oberbürgermeister Andreas Mucke der AWG sehr dankbar. „Uns fehlen für diese Ermittlungen und Beweissicherungen die personellen Kapazitäten“, sagt er. Deshalb erfolgen die Kontrollen und die Vorarbeiten zur Einleitung eines Verfahrens unter Federführung der AWG, während die ordnungsrechtlichen Aufgaben weiterhin von Ordnungsamt und der Unterer Abfallwirtschaftsbehörde verantwortet werden.