Das darf in den Sperrmüll-Container:

 

  • Bettgestelle
  • Besen
  • Bilderrahmen
  • Bügelbretter
  • Computer ---> bitte getrennt abstellen
  • Dreiräder und Roller
  • Eimer
  • Elektrogroßgeräte (Waschmaschine, Trockner, Kühlschrank etc.)  ---> bitte getrennt abstellen
  • Elektrokleingeräte ---> bitte getrennt abstellen
  • Fahrräder
  • Fahrradkörbe
  • Federbetten
  • Fernseher ---> bitte getrennt abstellen
  • Fuß- und Gardinenleisten
  • Garderoben und Kleiderständer
  • Gartengeräte (elektrische Geräte bitte separat stellen)
  • Gartengrill
  • Gartenmöbel
  • Handrasenmäher
  • Kellerregale
  • Kettcars
  • Kinderautositze
  • Kinder- und Puppenwagen
  • Kisten (leer)
  • Kleinmöbel
  • Kleintierkäfige
  • Koffer
  • Lampenschirme
  • Lattenroste
  • Leitern
  • Liegen
  • Liegestühle
  • Mangeln ---> bitte getrennt abstellen
  • Matratzen
  • Möbel
  • Monitore ---> bitte getrennt abstellen
  • Nähmaschinen ---> bitte getrennt abstellen
  • Plastikautos (Rutscherautos)
  • Polstermöbel
  • Projektionsleinwände
  • Radiatoren ---> bitte getrennt abstellen
  • Regale
  • Rollos
  • Schaufeln
  • Schlitten
  • Schränke
  • Schubkarren
  • Sessel
  • Sonnenschirme
  • Spiegel
  • Sportgeräte (z. B. Skier)
  • Spülen
  • Staubsauger ---> bitte getrennt abstellen
  • Stühle
  • Tennisschläger
  • Teppiche
  • Tische
  • Tischtennisplatten (demontiert)
  • Vogelkäfige
  • Waschkörbe
  • Wäschespinnen
  • Wäscheständer
  • Zelte

 

Das gehört nicht in den Sperrmüll:

  • asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen und andere asbesthaltige Gegenstände 
  • Autoteile
  • Bauholz
  • Bauschutt
  • Bodenbeläge
  • Deckenplatten
  • Dielen
  • Duschkabinen
  • Eisenbahnschwellen
  • Essgeschirr
  • Farben, Lacke
  • Fenster und Türen
  • Gartenabfälle
  • Gartenzäune
  • Heizkörper
  • Kleidung
  • Kleiderbügel
  • Laminat
  • Mineralwolle
  • Nachtstromspeicher
  • Palisaden
  • Parkett
  • Pergolen
  • Reifen
  • Renovierungsabfälle
  • Schadstoffe
  • Schuhe
  • Tapetenreste
  • Thermen, Geiser  (öl- oder gasbetrieben)
  • Trennwände (z.B. aus Gipskartonplatten, Fermacell)
  • Verkleidungen, Isoliermaterialien
  • Waschbecken, Toilettenschüsseln, Duschtassen etc.

Abbruchholz besteht aus Holz bzw. holzähnlichen Stoffen.

 

  • Bodenbretter
  • Bretter
  • Latten
  • Leimhölzer
  • Möbelholz
  • Paletten aus Holz
  • Parkett
  • Schaltafeln
  • Spanplatten
  • Sperrholz
  • Türen
  • Eisenbahnschwellen
  • Fensterrahmen
  • Imprägnierte Hölzer (z.B. Jägerzaun, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz)

 

 

 

 

 

 

Mit unseren Containern für Gartenabfälle können Laub, Rasen- und Grünschnitt, Äste und Wurzeln bequem entsorgt und ökologisch verwertet werden.

 

  • Äste
  • Grün- und Strauchschnitt
  • kleinere Bäume
  • Laub
  • Rasenschnitt
  • Sträucher
  • Wurzeln ohne Erdanhaftungen
  • Baumstubben
  • Wurzeln
  • Baumstämme über 15 cm Durchmesser oder über 1m Länge
  • Laub vom Straßenrand (kontaminiertes Laub)
  • Küchen- und Speiseabfälle•
  • Erdaushub
  • Bodenaushub

Bitte beachten Sie:

Äste und Wurzeln können nur bis zu einem Durchmesser von 15 cm und einer maximalen Länge von 1 m über unsere Container entsorgt werden. Gegebenenfalls bitte Äste kürzen oder Wurzeln spalten.

 

 

 

Halten Sie den Bodenaushub von Verunreinigungen frei.

In diesen Container gehören ausschließlich:

  • Boden
  • Erde und Steine
  • Mutterboden
  • Kies
  • Steine

Container nur bis knapp unter der Ladekante befüllen.

Bitte beachten Sie:

Bei Verunreinigung des Inhaltes können wir den Container nicht als „Bodenaushub“ entsorgen und müssen Ihnen die höheren Entsorgungskosten in Rechnung stellen.

Bauschutt besteht einzig und allein aus mineralischen Materialien.

 

  • Betonabbruch
  • Dachziegel
  • Fliesen
  • Kacheln
  • Mauerwerk
  • Mörtelreste
  • Putzreste
  • Toiletten
  • Waschbecken
  • Ziegelsteine
  • Bodenaushub
  • Farbeimer
  • Gas- oder Porenbeton
  • Gips- und Rigipsplatten
  • Glasbausteine
  • Glasreste
  • Holzreste
  • Holzsplitter
  • Kabel
  • Kies
  • Kunststofffolien
  • Lackdosen
  • Lehm
  • Metalle (z.B. Moniereisen) 
  • Rabitzdrahtwände
  • Sägespäne
  • Sand
  • Strohmatten
  • Styroporplatten
  • Tapetenreste
  • Teeranhaftungen

 

Bitte beachten Sie:

Bauschutt wird zu einem günstigeren Preis als Baumischabfall entsorgt.

Dafür ist es wichtig, dass Sie Ihren Bauschuttcontainer frei von den oben genannten Störstoffen halten.

Ansonsten müssten wir den Container als „Baumischabfall“ entsorgen und Ihnen die höheren Entsorgungskosten in Rechnung stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Baumischabfall ( gemischte Bauabfälle oder Abbruchabfälle)

Baumischabfälle sind eine Mischung verschiedener Abfälle aus mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Hierzu gehören auch Abfälle aus Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen.

 

  • Fenster
  • Fensterrahmen mit Glasresten
  • Gasbeton (Yton)
  • Gips- und Gipskartonplatten
  • Holzreste
  • Holzsplitter
  • Kabel
  • Kunststoffe 
  • Lattenrost
  • Matratzen
  • Metalle (z.B. Träger)
  • Möbel
  • Rohre
  • Sägespäne
  • Sofa / Couch
  • Tapetenreste
  • Teppiche
  • Türen
  • Verpackungen
  • Asbestzement (Eternit)
  • Autoreifen
  • Dachpappe
  • Farb- und Lackeimer
  • Flüssige Stoffe
  • Hausmüll
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • lackierte Hölzer
  • Sonderabfälle

Bitte beachten Sie:

Schadstoffhaltige bzw. gefährliche Abfälle wie faserige Dämmmaterialien (z. B. Mineralwolle mit Asbest), kohleteerhaltige Dachbahnen, Asbestzement (z.B. Eternitplatten) und Fassadendämmung aus Styropor (HBCD) dürfen nicht mit Baumischabfällen entsorgt werden. Für diese Abfallarten muss eine separate Entsorgung stattfinden.

 

 

 

 

 

Wenn es einmal etwas mehr sein sollte

Sie bauen in Ihrer Firma um, haben ein Betriebsfest oder andere Anlässe?

Dann haben Sie größere Abfallmengen, die Sie gerne entsorgt haben möchten.

Wir bieten Ihnen über unseren Containerservice unterschiedliche Container für verschiedene Abfallarten an.

Für Ihre Anfrage bitte hier klicken >>>

 

Bitte beachten Sie:

Schadstoffverunreinigte oder -belastete Abfälle wie 

  • asbesthaltige Eternitplatten
  • kohleteerhaltige Dachpappe
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Farb- und Lackeimer

sind Sonderabfall. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden.

Sollten wir die Inhalte wegen einer falschen Befüllung nachsortieren müssen, den Container aus Platzgründen oder zu schwerem Gewicht nicht stellen oder abholen können, entstehen zusätzliche Kosten.

 

Aufstellung des Containers auf öffentlichem Raum

Muss der Container aus Platzgründen auf öffentlichen Verkehrsraum gestellt werden (z.B. Fahrbahnrand oder eine öffentliche Parkfläche) so benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, die bei der Stadt Wuppertal, Ressort 104.11 zu beantragen ist. Der Antrag muss 7 Tage vor der Aufstellung des Containers eingereicht werden. Privatpersonen müssen dem Antrag eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises beifügen.

Für das entsprechende Formular bitte hier klicken >>>

Hier finden Sie die Auflagen der Stadt Wuppertal zur Aufstellung eines Containers im öffentlichen Raum.

Aufstellung des Containers auf Privatgelände

Wenn Sie den Container auf Privatgelände abstellen möchten, bitten wir Folgendes zu beachten:

Für etwaige Schäden am Untergrund, insbesondere an den Pflaster- und Kantensteinen, die durch das Befahren und Rangieren entstehen können, übernimmt die AWG keinerlei Haftung (Haftungsbefreiung)

Weitere wichtige Informationen für Sie:

  • Abstellplatz und Transportweg müssen ebenerdig, eis- und schneefrei und ausreichend beleuchtet sein.
  • Tragfähigkeit: Abstellplatz 15 t und Transportweg 26 t
  • Benötigte Fläche: 3,50 m x 8 m, freier Luftraum von 7 m (zuzügl. Sicherheitsabstand zu Leitungen etc.)
  • Zufahrtsweg : 10 m lang und 3,25 m breit, Durchfahrthöhe ca. 4,20 m
  • Abrechnung erfolgt nach Füllgewicht
  • Zufahrt am Entsorgungstag bitte ab 6.00 Uhr freihalten!
  • Bei Leerfahrten wegen versperrter Zuwege wird eine Anfahrtspauschale berechnet.
  • Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden.

 

Allgemein
    Preise inkl. MWSt.

Container Inhalt brennbar für MHKW

(je Tonne)

214,20 € pro Tonne

Container Transport

(Stadtgebiet Wuppertal)

137,08 €

Container Miete Absetzer

(monatlich, ab dem 4. Werktag)

45,46 €

Container Miete Abroller

(monatlich, ab dem 4. Werktag)

66,91 €