Abbruchholz besteht aus Holz bzw. holzähnlichen Stoffen.
Mit unseren Containern für Gartenabfälle können Laub, Rasen- und Grünschnitt, Äste und Wurzeln bequem entsorgt und ökologisch verwertet werden.
Äste und Wurzeln können nur bis zu einem Durchmesser von 15 cm und einer maximalen Länge von 1 m über unsere Container entsorgt werden. Gegebenenfalls bitte Äste kürzen oder Wurzeln spalten.
Halten Sie den Bodenaushub von Verunreinigungen frei.
In diesen Container gehören ausschließlich:
Container nur bis knapp unter der Ladekante befüllen.
Bei Verunreinigung des Inhaltes können wir den Container nicht als „Bodenaushub“ entsorgen und müssen Ihnen die höheren Entsorgungskosten in Rechnung stellen.
Bauschutt besteht einzig und allein aus mineralischen Materialien.
Bauschutt wird zu einem günstigeren Preis als Baumischabfall entsorgt.
Dafür ist es wichtig, dass Sie Ihren Bauschuttcontainer frei von den oben genannten Störstoffen halten.
Ansonsten müssten wir den Container als „Baumischabfall“ entsorgen und Ihnen die höheren Entsorgungskosten in Rechnung stellen.
Baumischabfall ( gemischte Bauabfälle oder Abbruchabfälle)
Baumischabfälle sind eine Mischung verschiedener Abfälle aus mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Hierzu gehören auch Abfälle aus Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen.
Schadstoffhaltige bzw. gefährliche Abfälle wie faserige Dämmmaterialien (z. B. Mineralwolle mit Asbest), kohleteerhaltige Dachbahnen, Asbestzement (z.B. Eternitplatten) und Fassadendämmung aus Styropor (HBCD) dürfen nicht mit Baumischabfällen entsorgt werden. Für diese Abfallarten muss eine separate Entsorgung stattfinden.
Sie haben sonstige Abfälle?
Sie bauen in Ihrer Firma um, haben ein Betriebsfest oder andere Anlässe?
Dann haben Sie größere Abfallmengen, die Sie gerne entsorgt haben möchten.
Wir bieten Ihnen über unseren Containerservice unterschiedliche Container für verschiedene Abfallarten an.
Für Ihre Anfrage bitte hier klicken >>>
Schadstoffverunreinigte oder -belastete Abfälle wie
sind Sonderabfall. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden.
Sollten wir die Inhalte wegen einer falschen Befüllung nachsortieren müssen, den Container aus Platzgründen oder zu schwerem Gewicht nicht stellen oder abholen können, entstehen zusätzliche Kosten.
Muss der Container aus Platzgründen auf öffentlichen Verkehrsraum gestellt werden (z.B. Fahrbahnrand oder eine öffentliche Parkfläche) so benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, die bei der Stadt Wuppertal, Ressort 104.11 zu beantragen ist. Der Antrag muss 7 Tage vor der Aufstellung des Containers eingereicht werden. Privatpersonen müssen dem Antrag eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises beifügen.
Für das entsprechende Formular bitte hier klicken >>>
Hier finden Sie die Auflagen der Stadt Wuppertal zur Aufstellung eines Containers im öffentlichen Raum.
Wenn Sie den Container auf Privatgelände abstellen möchten, bitten wir Folgendes zu beachten:
Für etwaige Schäden am Untergrund, insbesondere an den Pflaster- und Kantensteinen, die durch das Befahren und Rangieren entstehen können, übernimmt die AWG keinerlei Haftung (Haftungsbefreiung)
Preise inkl. MWSt. | ||
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Container Inhalt brennbar für MHKW |
(je Tonne) |
214,20 € pro Tonne |
Container Transport |
(Stadtgebiet Wuppertal) |
137,08 € |
Container Miete Absetzer |
(monatlich, ab dem 4. Werktag) |
45,46 € |
Container Miete Abroller |
(monatlich, ab dem 4. Werktag) |
66,91 € |