Rechtliche Informationen für Sie

  • In der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal vom 19.12.2012 (Fassung vom 1.6.2017) finden Sie die für Sie wichtigsten Regelungen unter § 24.
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  • Die neue Gewerbeabfall-Verordnung ist zum 1. August 2017 in Kraft getreten und schreibt vor, dass jeder Gewerbebetrieb seine Abfälle in Wert- und Reststoffe trennt. Dies führt für den Abfallerzeuger zu erweiterten Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.
  • Bei den gewerblichen Siedlungsabfällen müssen die verschiedenen Sorten wie Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststoffe, Glas und Metalle erfasst werden. Dies gilt ebenfalls für sämtliche Bioabfälle, Holz und Textilien. Hier haben Sie die Pflicht dies entsprechend zu dokumentieren, da die zuständige Behörde eine Vorlage Ihrer Dokumentation verlangen kann. Deshalb sollte Ihre Dokumentation mit Lageplänen, Lichtbildern, Wiege- oder Lieferschein etc. belegbar sein.
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  • Wichtig für den Abfallerzeuger ist, eine Erklärung des Übernehmers vorweisen zu können, die die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur vorgeschriebenen Verwertung nachweist.
  • Selbstverständlich bietet die AWG den Gewerbebetrieben auch die umweltgerechte Entsorgung der Wertstoffe, wie z.B. Papier, Holz, Kunststoffe und Metalle an.

 

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Ansprechpartner bei der Stadt Wuppertal, zum Beispiel bei Fragen zur Gewerbeabfall-Verordnung, finden Sie unter Tel.: 0202 563 6967.

Weitere Informationen zur Gewerbeabfallverordnung finden Sie auch hier >>>